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Eilften Theils erste Abtheilung.; Welche die peinliche Gerichtsordnung von Art. 1. bis 111. in sich hält

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Jahr: 1793
Verlag: Stuttgart, Metzler
Bandangabe: Eilften Theils erste Abtheilung.
Mediengruppe: ArchivBuch
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Zweigstelle: Stadtarchiv Mediengruppe: ArchivBuch Standorte: VIII/1 0113 / Stadtarchiv Interessenkreis: Status: Präsenzbestand Vorbestellungen: 0 Frist:

Inhalt

Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Stutgart in Joh. Bened. Mezlers Neuen Verlagshandlung. 1793.

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Details

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Jahr: 1793
Verlag: Stuttgart, Metzler
Bandangabe: Eilften Theils erste Abtheilung.
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Systematik: Suche nach dieser Systematik VIII/1
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Beschreibung: [8] Bl., S. [2251] - 2618
Schlagwortketten: Deutschland / Gesetz / Akten / Quelle / Augenzeugenbericht / Texte; Rechtsgeschichte / Reichsgesetz / Deutschland
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