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Eilften Theils zweyte Abtheilung.; Welche die peinliche Gerichtsordnung von Art. 112. bis zu Ende, wie auch einen Anhang verschiedener in den Reichsgesezen zerstreut vorkommenden Materien von peinlichen Sachen in sich hält

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Jahr: 1794
Verlag: Stuttgart, Metzler
Bandangabe: Eilften Theils zweyte Abtheilung.
Mediengruppe: ArchivBuch
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Zweigstelle: Stadtarchiv Mediengruppe: ArchivBuch Standorte: VIII/1 0114 / Stadtarchiv Interessenkreis: Status: Präsenzbestand Vorbestellungen: 0 Frist:

Inhalt

Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Stutgart in Joh. Bened. Mezlers neuen Verlagshandlung. 1794.

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Details

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Jahr: 1794
Verlag: Stuttgart, Metzler
Bandangabe: Eilften Theils zweyte Abtheilung.
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Systematik: Suche nach dieser Systematik VIII/1
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Beschreibung: [4] Bl., S. [2619] - 3074
Schlagwortketten: Rechtsgeschichte / Reichsgesetz / Deutschland; Deutschland / Gesetz / Quelle / Augenzeugenbericht / Texte / Akten
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